Bußgeld und Strafrecht - Rechtsanwaltskanzlei Liesen

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Bußgeld und Strafrecht

Rechtsgebiete > Verkehrsrecht Detail
Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020:


Es gelten neue zum Teil erheblich verschärfte Regeln.
·         Das gilt einmal für Geschwindigkeitsverstöße (z.B. 1 Monat Fahrverbot bei 21 km/h innerorts zu schnell, schon beim ersten Verstoß)
·         Das Überholen von Radfahrern (Abstand innerorts jetzt 1,5 m , außerorts 2 m !)
·         aber auch für Halte- und Parkverstöße (insbesondere
§  Halten auf Radwegen oder Radschutzstreifen am Fahrbahnrand,
§  in 2. Reihe parken
§  oder auf Parkplätzen z.B. für Elektroautos,
§  oder Parken im Abstand von 8 m zu einer Kreuzung, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist


Das sind nur einige der wichtigsten und vielleicht für die meisten bedeutsamen Änderungen. Daneben sind viele Bußgeldbeträge für Verstöße teils deutlich erhöht worden.

Bußgeld und Strafrecht
Wenn Ihnen nach einem Unfall ein Verstoß gegen Verhaltensnormen vorgeworfen wird, kann das oft bei harmloseren Delikten ein Bußgeld oder bei schweren Vorwürfen sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Sobald Sie als Beschuldigter angesehen und von Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen werden, haben Sie das Recht, zu schweigen und sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, können die Kosten von der Versicherung übernommen werden.

In solchen Verfahren bietet die anwaltliche Vertretung viele Vorteile. Das beginnt damit, dass der Anwalt in die Ermittlungsakten sehen kann und weiss was Ihnen vorgeworfen wird, damit Sie sich auch zutreffend verteidigen können. Dann kann die für Sie beste Verteidigungsstrategie erarbeitet werden.

Die wichtigste Regel für Sie ist wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen wollen: Machen Sie keine voreilige Aussage zur Sache, so lange Sie nicht mit uns gesprochen haben und keine Akteneinsicht vorliegt.

Bedenken Sie dass ein solches Verfahren Auswirkungen auf Ihren Führerschein, damit meist auf Ihren Arbeitsplatz haben kann, aber auch disziplinarische Folgen nach sich ziehen kann. Die Folgen hier können daher Ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage betreffen. Das sollte man nicht leichtfertig hinnehmen.

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