Abwehr von Ansprüchen - Rechtsanwaltskanzlei Liesen

Direkt zum Seiteninhalt

Abwehr von Ansprüchen

Rechtsgebiete > Verkehrsrecht Detail
Sie wollen sich gegen die Inanspruchnahme aus einem Unfall verteidigen, weil Sie meinen Sie werden zu Unrecht beschuldigt oder es wird von der Gegenseite ein Schaden geltend gemacht, der von Höhe oder Umfang nichtzutreffend ist?

è Hier können wir Ihnen zwar helfen, dürfen es aber nicht ohne vorherige Zustimmung Ihrer Versicherung. Denn Ihre Haftpflichtversicherung muss sich primär um die Abwehr solcher Ansprüche kümmern. Natürlich kann sie auch uns damit beauftragen. Die Kosten der Abwehr werden dann entweder von der Gegenseite oder von Ihrer Haftpflichtversicherung getragen.

 
è Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall zunächst an Ihre eigene Versicherung.
(c) 2011-2024
Zurück zum Seiteninhalt